Potsdam, 31. Januar 2025 – Das Amtsgericht Potsdam hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der lifeplus Brandenburg Pflege GmbH (Aktenzeichen: 6.60 IN 211/24, 6.60 IN 14/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Pflegeeinrichtung mit Sitz in Blankenfelde-Mahlow steht damit unter besonderer Beobachtung, während die wirtschaftliche Lage des Unternehmens weiter geprüft wird.
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner aus Berlin bestellt. Sie ist dafür verantwortlich, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und eine Grundlage für eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung zu schaffen.
Die Geschäftsführung der Schuldnerin verliert damit die uneingeschränkte Kontrolle über das Unternehmensvermögen. Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin möglich. Gleichzeitig wurden alle Drittschuldner angewiesen, ausstehende Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
Zwangsvollstreckungen gestoppt, Gläubigern werden Grenzen gesetzt
Um eine ungeregelte Auflösung der Vermögenswerte zu verhindern, hat das Insolvenzgericht alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin bis auf Weiteres untersagt. Bereits laufende Maßnahmen werden vorläufig gestoppt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Gegenstände.
Gläubigern ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung der Insolvenzverwalterin Forderungen gegen die Schuldnerin durchzusetzen oder bereits übertragene Forderungen selbstständig einzuziehen. Auch die Verwertung von beweglichem Vermögen der Schuldnerin durch Dritte ist vorerst nicht erlaubt.
Einblick in Bücher und Geschäftspapiere – Kontrolle über Bankkonten
Zur vollständigen Aufklärung der wirtschaftlichen Situation hat die vorläufige Insolvenzverwalterin das Recht, Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen sowie Informationen von Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten einzuholen.
Alle Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft unterstehen ab sofort ihrer Verwaltung. Zur gesicherten Abwicklung des Verfahrens wird ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse eingerichtet.
Weitere Schritte und Rechtsmittel
Mit dieser Anordnung beginnt die intensive Prüfungsphase, in der die Insolvenzverwalterin klären wird, ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich sinnvoll oder eine Liquidation notwendig ist.
Die Geschäftsführung der lifeplus Brandenburg Pflege GmbH kann den Beschluss binnen zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde anfechten. Die Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung oder der postalischen Zustellung des Beschlusses.
Die weiteren Entwicklungen im Verfahren werden zeigen, ob das Unternehmen möglicherweise gerettet werden kann oder ob es auf eine Abwicklung hinausläuft.