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Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der xession GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67h IN 30/25
Amtsgericht Hamburg, 27.01.2025

Das Amtsgericht Hamburg hat am 27. Januar 2025 um 15:33 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der xession GmbH eine weitreichende Entscheidung getroffen. Die xession GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 179637 und mit Sitz in den Mundsburg Towers, Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg, steht unter der gesetzlichen Vertretung ihres Geschäftsführers, Herrn Michael Bahn. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung, Arbeitnehmerüberlassung und verwandte Tätigkeiten.

In einem ersten Schritt wurde Rechtsanwalt Dr. Gert Freydag mit Sitz in der Rosenstraße 6, 20095 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Maßnahme erfolgte auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO).

Im Zuge der gerichtlichen Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit wird verhindert, dass Vermögensgegenstände ohne Überwachung aus dem Unternehmen abfließen. Den Schuldnern der xession GmbH, den sogenannten Drittschuldnern, wurde zudem ausdrücklich untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter nun befugt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Dies dient der Sicherung der Liquiditätslage und der Klärung der finanziellen Verhältnisse.

Zusätzlich wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin vorerst ausgesetzt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsverfahren wurden mit sofortiger Wirkung eingestellt. Auch dies ist ein wesentlicher Schritt, um das Vermögen der Gesellschaft während des vorläufigen Insolvenzverfahrens zu schützen und eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten.

Mit diesen Anordnungen verfolgt das Amtsgericht Hamburg das Ziel, die Interessen aller Beteiligten zu sichern und eine fundierte Grundlage für die weitere Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen. Es bleibt abzuwarten, ob und wann das Verfahren formal eröffnet wird, doch die aktuellen Maßnahmen markieren einen entscheidenden Wendepunkt in der Unternehmensgeschichte der xession GmbH.

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