Berlin, 23. Januar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MeCalc Technologies GmbH, mit Sitz in der Eisenhutweg 124/126, 12487 Berlin, erste Sicherungsmaßnahmen getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 226223, wird durch die Geschäftsführer Gunnar Heilmann, Michael Kerscher und Paul Venter vertreten.
Unter dem Aktenzeichen 3604 IN 453/25 wurde am heutigen Tag um 13:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet. Ziel der Anordnung ist es, nachteilige Veränderungen an der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern und die Insolvenzmasse zu sichern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jesko Stark, mit Kanzleisitz in der Budapester Straße 35, 10787 Berlin, bestellt.
Wichtige Anordnungen des Gerichts:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
- Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten; stattdessen sind sie aufgefordert, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen.
- Bankkonten und Forderungen:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und ein Sonderkonto zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen. Kreditinstitute sind zur umfassenden Auskunft verpflichtet.
- Unterbrechung von Zwangsvollstreckungen:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrest- oder einstweiligen Verfügungen, werden untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt.
- Prüfung der Vermögensverhältnisse:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen zu nehmen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Weitere Schritte:
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter prüfen, ob das Unternehmen sanierungsfähig ist oder ob eine geordnete Abwicklung erforderlich wird. Gläubiger werden über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert.