Das Amtsgericht Cuxhaven hat am 22. Januar 2025 um 12:00 Uhr im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kemner Fenster + Türen GmbH, ansässig im Gewerbegebiet 2, 27624 Geestland, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Reinhard Dörmer vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter der Nummer HRB 111497 eingetragen.
Mit dem gerichtlichen Beschluss wurde festgelegt, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Bremer Rechtsanwalt Berend Böhme bestellt, dessen Kanzlei sich in der Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, befindet. Er ist unter der Telefonnummer 0421/515756-0 sowie per Fax unter 0421/515756-10 erreichbar.
Das Insolvenzgericht weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Schuldner der Antragstellerin angehalten sind, Zahlungen oder Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung des ergangenen Beschlusses zu erbringen. Dies erfolgt auf Grundlage des § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cuxhaven eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen. Auch Gläubiger können unter bestimmten Bedingungen, insbesondere bei einer fehlenden internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848, Beschwerde erheben.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung der Entscheidung beim Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven, einzulegen. Sofern die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung zu laufen.
Eine Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Eingang der Beschwerde beim Amtsgericht Cuxhaven. Die Beschwerdeschrift muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigtem unterzeichnet und inhaltlich begründet werden.
Weitere Hinweise zum Datenschutz und den Betroffenenrechten sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Amtsgerichts Cuxhaven zu entnehmen. Auf Wunsch wird diese auch postalisch zugesandt.
Amtsgericht Cuxhaven, 22. Januar 2025