Das Amtsgericht Neuruppin hat am 22. Januar 2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der GUT-Massivhaus GmbH, mit Sitz in der Gewerbeallee 5, 19357 Karstädt, angeordnet.
Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter der Nummer HRB 12889, wird durch ihren Geschäftsführer Alfons Johannes Tewes, wohnhaft in Drosselweg 6a, 27793 Wildeshausen, vertreten.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Busching, mit Kanzleisitz in der Fritz-Reuter-Straße 5, 17033 Neubrandenburg, bestellt.
Gemäß dem Beschluss wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Damit gehen die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse über das gesamte Vermögen der Schuldnerin, einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen, vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Schuldner der Schuldnerin werden gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Der Beschluss entfaltet die Wirkungen nach § 240 Zivilprozessordnung (ZPO), was bedeutet, dass anhängige Verfahren gegen die Schuldnerin bis auf Weiteres unterbrochen sind.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin eingesehen werden.
Amtsgericht Neuruppin, 22. Januar 2025
Aktenzeichen: 15 IN 206/23