Flensburg, 17. Januar 2025 – Das Amtsgericht Flensburg hat unter dem Aktenzeichen 56 IN 8/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der KaDo Vertriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Süderstraße 32, 24955 Harrislee, angeordnet.
Die Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Kai Romanovski, sieht sich finanziellen Schwierigkeiten gegenüber, weshalb das Gericht zur Sicherung des Vermögens bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung Maßnahmen ergriffen hat.
Mit Beschluss vom 17. Januar 2025 um 09:00 Uhr wurde Rechtsanwältin Malin Schmeling, mit Kanzleisitz in der Wrangelstraße 17-19, 24937 Flensburg, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie ist unter der Telefonnummer 0461 8607-0 sowie per Telefax unter 0461 8607-185 erreichbar.
Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens:
- Verfügungsbeschränkungen:
Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen. Dies umfasst auch die Einziehung offener Forderungen, um eine geordnete Verwaltung des Unternehmensvermögens sicherzustellen. - Einschränkungen bei Außenständen:
Die Einziehung von Außenständen der KaDo Vertriebsgesellschaft UG ist nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin möglich. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubiger und verhindert unkontrollierte Mittelabflüsse. - Zahlungsverbote für Drittschuldner:
Drittschuldnern ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Beschwerden können schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden.
Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Zulässig sind Einreichungen über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Flensburg eingesehen werden.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll die wirtschaftliche Lage des Unternehmens überprüft und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung vorbereitet werden.