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Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AirHome Tagespflege GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 92 IN 202/24
Amtsgericht Aachen, 17.01.2025

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AirHome Tagespflege GmbH, Mauerfeldchen 27A, 52146 Würselen, vertreten durch Geschäftsführer Jürgen Lauscher, wurde am 17.01.2025 um 14:21 Uhr Folgendes beschlossen:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Seckler, Vaalser Str. 299, 52074 Aachen bestellt.
    • Kontakt:
      • Telefon: (auf Anfrage)
      • E-Mail: (auf Anfrage)
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin:
    • Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO).
  3. Zahlungsverbote für Drittschuldner:
    • Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten.
    • Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
    • Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

  • Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
  • Zuständiges Gericht:
    • Amtsgericht Aachen
    • Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich.

Die Beschwerdeschrift muss enthalten:

  1. Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses.
  2. Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird.

Elektronische Einreichung:

  • Beschwerden können elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden.
  • Eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig.

Amtsgericht Aachen – Insolvenzgericht – 17.01.2025

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