Aktenzeichen: 92 IN 202/24
Amtsgericht Aachen, 17.01.2025
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AirHome Tagespflege GmbH, Mauerfeldchen 27A, 52146 Würselen, vertreten durch Geschäftsführer Jürgen Lauscher, wurde am 17.01.2025 um 14:21 Uhr Folgendes beschlossen:
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Seckler, Vaalser Str. 299, 52074 Aachen bestellt.
- Kontakt:
- Telefon: (auf Anfrage)
- E-Mail: (auf Anfrage)
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin:
- Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO).
- Zahlungsverbote für Drittschuldner:
- Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten.
- Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
- Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.
- Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
- Zuständiges Gericht:
- Amtsgericht Aachen
- Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich.
Die Beschwerdeschrift muss enthalten:
- Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses.
- Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird.
Elektronische Einreichung:
- Beschwerden können elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden.
- Eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig.
Amtsgericht Aachen – Insolvenzgericht – 17.01.2025