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Insolvenzantrag der sell-e Media UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Magdeburg, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Magdeburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der sell-e Media UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Steinigstraße 1, 39108 Magdeburg, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse gemäß § 26 InsO abgelehnt.

Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 13233 eingetragen ist und in den Bereichen Einkauf, Vertrieb und Erbringung von Dienstleistungen im Segment Konsumgüter und Lifestyleartikel tätig war, wird durch den Geschäftsführer Jan Gräger, mit Anschrift c/o Franziska Dahms-Walther, Friedrichsruher Straße 49 E 4, 12169 Berlin, vertreten. Eine weitere Unternehmensanschrift befindet sich in der Neuen Gasse 9, 02788 Dittelsdorf.

Mit der Entscheidung des Gerichts vom 16. Januar 2025 wurden alle zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben, da die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Auswirkungen der Entscheidung:
Die Abweisung des Insolvenzantrags bedeutet, dass keine geordnete Insolvenzverwaltung durchgeführt wird und den Gläubigern keine kollektive Befriedigung ihrer Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ermöglicht wird. Gläubiger können nun individuelle rechtliche Schritte gegen die Gesellschaft einleiten, müssen jedoch damit rechnen, dass keine ausreichenden Vermögenswerte zur Befriedigung ihrer Forderungen vorhanden sind.

Weitere Informationen können unter dem Aktenzeichen 340 IN 318/23 (381) beim Insolvenzgericht Magdeburg eingeholt werden.

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