Aktenzeichen: 90 IN 116/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HIBIKE GmbH, mit Sitz in der Schießberg 7, 65719 Hofheim, hat das Amtsgericht Königstein/Ts. dem vorläufigen Insolvenzverwalter weitere Befugnisse eingeräumt. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 73169 eingetragen ist, wird durch seinen Geschäftsführer Werner Ott vertreten.
Nachdem bereits am 18. Dezember 2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wurde, wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter nun die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen erteilt. Diese Maßnahme soll die effektive Verwaltung und Sicherung der Insolvenzmasse gewährleisten.
Bedeutung der Einzelermächtigung
Die Erweiterung der Befugnisse erlaubt es dem vorläufigen Insolvenzverwalter, gezielte Handlungen vorzunehmen, die zum Schutz und zur Verwaltung der Insolvenzmasse erforderlich sind. Dazu können beispielsweise der Verkauf bestimmter Vermögensgegenstände, das Eintreiben von Forderungen oder das Abschließen von Verträgen gehören.
Diese zusätzlichen Kompetenzen ermöglichen eine flexiblere und schnellere Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten der HIBIKE GmbH und können dazu beitragen, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren oder Gläubigerinteressen effizienter zu wahren.
Einblick in den Beschluss
Der vollständige Beschluss, der die genauen Details zu den erteilten Befugnissen enthält, kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Über die HIBIKE GmbH
Die HIBIKE GmbH ist bekannt als Anbieter von Fahrrädern, Fahrradteilen und Zubehör. Die finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens stellen nicht nur für die Gläubiger, sondern auch für die Mitarbeiter und Kunden eine ungewisse Situation dar. Mit den erweiterten Befugnissen des vorläufigen Insolvenzverwalters besteht nun die Möglichkeit, gezielte Maßnahmen zur Sicherung und möglichen Fortführung des Unternehmens einzuleiten.
Ausblick
Die nächsten Schritte im Verfahren werden zeigen, ob die HIBIKE GmbH eine Chance auf Sanierung hat oder ob eine geordnete Abwicklung erforderlich wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage des Unternehmens weiterhin genau prüfen und auf dieser Grundlage über das weitere Vorgehen entscheiden.
Amtsgericht Königstein/Ts.
16.01.2025