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Lux-Batteries GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet – Onlineshop-Betreiber in der Krise

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 9/25

Das Amtsgericht Paderborn hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lux-Batteries GmbH einschneidende Maßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft, die ihren Sitz in der Franz-Kleine-Straße 1, 33154 Salzkotten hat, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter der Nummer HRB 15411 eingetragen. Geschäftsführer Markus Konietzny, wohnhaft im Tempelweg 3c, 33154 Salzkotten, vertritt die Firma, die sich auf den Betrieb von Onlineshops spezialisiert hat.

Angesichts der finanziellen Schieflage des Unternehmens wurde am 17. Januar 2025 um 08:03 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist es, die Vermögenswerte der Lux-Batteries GmbH zu sichern und eine fundierte Grundlage für die weitere Abwicklung oder eine mögliche Rettung des Unternehmens zu schaffen.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sandra Bitter, mit Kanzleisitz in der Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn, bestellt. Frau Bitter ist für die finanzielle Überwachung und Sicherung der Unternehmenswerte verantwortlich und wird die wirtschaftliche Lage der Lux-Batteries GmbH eingehend prüfen.

 

Gerichtlich angeordnete Maßnahmen

Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Paderborn folgende Maßnahmen getroffen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Geschäftsführung der Lux-Batteries GmbH darf keine Verfügungen über Vermögenswerte der Gesellschaft ohne die ausdrückliche Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vornehmen. Diese Maßnahme schützt das verbleibende Vermögen vor unkontrollierten oder nachteiligen Transaktionen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsverbote für Drittschuldner:
    Den Schuldnern der Lux-Batteries GmbH – beispielsweise Kunden oder Geschäftspartnern, die noch Forderungen an die Gesellschaft begleichen müssen – wird ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Beträge ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu entrichten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen und Verwaltung von Bankguthaben:
    Rechtsanwältin Sandra Bitter ist befugt, sämtliche Bankguthaben sowie andere Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
  4. Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arresten oder einstweiligen Verfügungen, werden vorläufig untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden ebenfalls bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll dazu dienen, die finanzielle Situation der Lux-Batteries GmbH genau zu analysieren. Rechtsanwältin Bitter wird prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens und eine anschließende Liquidation notwendig wird.

Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Vermögenswerte des Unternehmens gelegt, um eine möglichst gerechte Verteilung zugunsten der Gläubiger sicherzustellen. Zugleich sollen bestehende Geschäftsbeziehungen, soweit möglich, stabilisiert werden, um eine Basis für eine Fortführung des Geschäftsbetriebs zu schaffen.

Ausblick für die Lux-Batteries GmbH

Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft des Onlineshop-Betreibers sein. Ob eine Rettung des Unternehmens realisierbar ist oder ob eine geordnete Abwicklung unvermeidlich wird, hängt maßgeblich von den Ergebnissen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ab.

Hinweise für Gläubiger und Beteiligte

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn eingesehen werden. Gläubiger und Geschäftspartner werden aufgefordert, Zahlungen nur noch entsprechend der Anweisungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu leisten.

Die Lux-Batteries GmbH, die sich auf den Handel mit Produkten über Onlineshops spezialisiert hat, befindet sich in einer kritischen Phase. Die weitere Entwicklung des Verfahrens bleibt abzuwarten.

Amtsgericht Paderborn
17.01.2025

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