Am 16. Januar 2025 um 09:37 Uhr hat das Amtsgericht Köln im Verfahren über den Insolvenzantrag der WSH GmbH, Dörpestraße 2, 51702 Bergneustadt, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70k IN 464/24 geführt.
Die WSH GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 70076 eingetragen. Sie wird gesetzlich durch die Geschäftsführer Herrn Florian Runow und Herrn Jörg Hornisch, beide mit Sitz in der Dörpestraße 2, 51702 Bergneustadt, vertreten. Die Gesellschaft ist auf den Handel, die Herstellung und Planung von Licht sowie auf Dienstleistungen als Marketingagentur spezialisiert.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstraße 18, 51643 Gummersbach, bestellt. Dr. Dohrmann übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt.
Einschränkungen und Anordnungen
Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies betrifft insbesondere die Verwaltung von Bankguthaben und die Einziehung von Forderungen.
Zusätzlich wurde den Schuldnern der WSH GmbH (sogenannte Drittschuldner) untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter dazu ermächtigt, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Darüber hinaus sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die WSH GmbH, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiligen Verfügungen, untersagt, sofern keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt.
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Ziel, die wirtschaftliche Lage der WSH GmbH zu prüfen und das Vermögen der Gesellschaft zu sichern. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen eine Bestandsaufnahme durchführen und klären, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerechtfertigt ist.
Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann
Brückenstraße 18
51643 Gummersbach
Telefon: [Bitte ergänzen]
E-Mail: [Bitte ergänzen]
Fazit
Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Köln den ersten Schritt im Verfahren zur Klärung der wirtschaftlichen Situation der WSH GmbH eingeleitet. Die Gläubiger und Drittschuldner sind verpflichtet, sich an die gerichtlichen Anordnungen zu halten.
Amtsgericht Köln, 16. Januar 2025