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Insolvenzverfahren eröffnet: Lions Versicherungsmakler Hamburg GmbH unter vorläufiger Verwaltung
Insolvenzverfahren eingeleitet: H & H Gesellschaft für Engineering und Prototypenbau mbH unter vorläufiger Verwaltung
Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Addend GmbH angeordnet

Insolvenzverfahren eingeleitet: H & H Gesellschaft für Engineering und Prototypenbau mbH unter vorläufiger Verwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Detmold hat am 15. Januar 2025 um 16:20 Uhr unter dem Aktenzeichen 10 IN 9/25 ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der H & H Gesellschaft für Engineering und Prototypenbau mbH eingeleitet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter der Nummer HRB 2795 eingetragen ist, hat seinen Sitz in der Gewerbestraße 11, 33818 Leopoldshöhe. Es wird durch die beiden Geschäftsführer Herrn Jörg Lanwermann und Herrn Markus Hoffmann vertreten.

Die Gesellschaft ist auf die Durchführung und Übernahme von Designstudien sowie die Bearbeitung von Design- und Entwicklungsaufgaben jeglicher Art spezialisiert. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten wurde nun der rechtliche Schritt in Richtung eines Insolvenzverfahrens eingeleitet, um die Interessen der Gläubiger zu sichern und die Situation des Unternehmens zu prüfen.

Das Gericht bestellte den Rechtsanwalt Martin Schmidt, ansässig in der Gildestraße 11a, 32760 Detmold, zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Im Zuge der angeordneten Maßnahmen wurde verfügt, dass sämtliche Verfügungen der H & H Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme dient der Sicherung der verbliebenen Vermögenswerte und soll unkontrollierte Eingriffe oder Verluste verhindern.

Zusätzlich wurden alle Schuldner der H & H Gesellschaft (sogenannte Drittschuldner) angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen ist allein der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Mit dieser Anordnung wird sichergestellt, dass alle finanziellen Transaktionen zentral überwacht und im Sinne des Verfahrens ordnungsgemäß abgewickelt werden.

Darüber hinaus untersagte das Gericht sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig ausgesetzt, um eine geordnete und gleichmäßige Behandlung aller Gläubiger zu gewährleisten.

Mit diesen Beschlüssen hat das Amtsgericht Detmold den Weg für die weitere Bearbeitung des Insolvenzverfahrens geebnet. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die finanzielle Lage der H & H Gesellschaft für Engineering und Prototypenbau mbH detailliert prüfen, bevor eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.

Detmold, 15. Januar 2025

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