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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die CF Helmstedt GmbH angeordnet
Vorläufiger Insolvenzverwalter für die deva GmbH bestellt: Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens eingeleitet
Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Vincador Holding GmbH angeordnet

Vorläufiger Insolvenzverwalter für die deva GmbH bestellt: Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der deva GmbH, mit Sitz Am Elisabethhof 5a, Gewerbepark Görden, 14772 Brandenburg an der Havel, hat das Amtsgericht Potsdam am 15. Januar 2025 um 14:00 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft wird von den Geschäftsführern Reinhold Feder, Brandenburg an der Havel, und Thorsten Müller, Wusterwitz, vertreten.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin, bestellt. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung vorzubereiten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt nicht die allgemeine Vertretung der Schuldnerin, jedoch gehen alle Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin nur noch mit seiner Zustimmung in Kraft. Darüber hinaus ist er ermächtigt, im dringenden Fall rechtlich bindend für die Schuldnerin zu handeln, sofern dies zur Sicherung der Insolvenzmasse erforderlich ist.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    • Der Schuldnerin ist es untersagt, eigenständig über ihr Vermögen zu verfügen.
    • Drittschuldner, also Personen oder Unternehmen, die Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten hätten, dürfen dies nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung tun.
  2. Zahlungsverkehr und Kontenverwaltung:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und ein Sonderkonto für eingehende Gelder einzurichten.
  3. Zwangsvollstreckung:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
  4. Prüfungs- und Überwachungsrechte:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in sämtliche Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Auf Verlangen sind ihm diese Unterlagen auszuhändigen.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Neben der Sicherung des Vermögens ist der vorläufige Insolvenzverwalter auch als Sachverständiger tätig. Er wurde beauftragt:

  • zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund (Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit) vorliegt,
  • die wirtschaftlichen Aussichten für eine mögliche Fortführung des Unternehmens zu bewerten und
  • zu klären, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Insolvenzverfahrens decken kann.

Darüber hinaus wurde ihm die Organisation einer Insolvenzgeldvorfinanzierung übertragen, um die Ansprüche der Arbeitnehmer abzusichern.

Rechtsmittel und Einsicht

Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Frist von zwei Wochen nach persönlicher Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, einzureichen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Potsdam, 15. Januar 2025

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