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Gericht stoppt „Dubai-Schokolade“: Verbraucher müssen vor Täuschung geschützt werden

Pinacol (CC0), Pixabay

Aldi Süd muss seine „Dubai-Schokolade“ aus den Regalen räumen – und das Landgericht Köln setzt ein klares Zeichen: Schokolade, die nichts mit Dubai zu tun hat, darf auch nicht so heißen. Der Grund? Verbraucher könnten sich tatsächlich vorstellen, dass in den Wüstenmetropolen nicht nur Wolkenkratzer gebaut, sondern auch Pralinen gezaubert werden.

Schokolade aus Dubai? Oder doch aus Düsseldorf?

Der Discounter hat wohl gedacht, ein bisschen exotisches Marketing würde niemandem auffallen. Aber nein, deutsche Verbraucher haben Anspruch auf die Wahrheit: Wenn auf der Verpackung „Dubai“ steht, dann muss die Schokolade gefälligst auch den Geschmack von Sanddünen, Luxus und 50-Grad-Hitze mitbringen. Dass sie wahrscheinlich irgendwo in Europa hergestellt wurde, geht ja gar nicht.

Verbraucherschutz mal anders

Das Gericht argumentiert, dass die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ ohne geografischen Bezug Verbraucher in die Irre führen könnte. Schließlich kauft man ja Schokolade, weil man glaubt, dass sie genau aus dem beworbenen Ort stammt. Oder? Vielleicht hat jemand wirklich geglaubt, diese Tafeln seien unter Palmen mit Blick auf den Burj Khalifa entstanden – ein verständliches Missverständnis!

Was kommt als Nächstes?

Man fragt sich, ob das Urteil nicht ein Präzedenzfall für alle Produkte mit fantasievollen Namen wird. Darf man bald keine „Himalaya-Salze“ mehr verkaufen, die nicht direkt vom Berg geerntet wurden? Oder müssen „Schwarzwälder Kirschtorten“ künftig einen Herkunftsnachweis aus dem Schwarzwald beilegen?

Fazit: Schokolade wird zur ernsten Angelegenheit

Aldi Süd muss sich jetzt wohl einen anderen Namen für die Schokolade ausdenken – vielleicht „Desert Dream“ oder „Luxus-Tafel für kleines Geld“. Eines ist klar: Deutsche Gerichte nehmen den Schutz der Verbraucher ernst, selbst wenn es um die geografische Authentizität von Schokolade geht. Na dann, guten Appetit – auch ohne die Wüstenillusion!

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