Aktenzeichen: 15 IN 565/24
Das Amtsgericht Stuttgart hat am 09. Dezember 2024 beschlossen, die am 10. April 2024 im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens angeordneten Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der CELEBRE MOBILEATY GmbH aufzuheben. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Erich-Herion-Straße 25, 70736 Fellbach, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 788125 eingetragen. Geschäftsführer der Schuldnerin ist Corrado Celebre.
Hintergrund der Sicherungsmaßnahmen
Im Zuge des Insolvenzantragsverfahrens wurden Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um die Insolvenzmasse der CELEBRE MOBILEATY GmbH zu schützen. Diese Maßnahmen können beispielsweise folgende Punkte umfasst haben:
- Beschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
- Verbote zur Durchführung von Zwangsvollstreckungen
Die Sicherungsmaßnahmen sollten sicherstellen, dass die Vermögenswerte der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten bleiben.
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Mit dem Beschluss vom 09. Dezember 2024 hat das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Dies bedeutet, dass keine gerichtliche Überwachung oder Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin mehr besteht.
Mögliche Gründe für die Aufhebung
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen erfolgt in der Regel aus einem der folgenden Gründe:
- Zurücknahme des Insolvenzantrags:
Die Schuldnerin könnte ihren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgezogen haben. - Abweisung des Insolvenzantrags:
Das Gericht könnte den Antrag abgewiesen haben, z. B. mangels Masse oder aufgrund eines fehlenden Insolvenzgrunds (z. B. keine Zahlungsunfähigkeit). - Eintritt einer Einigung oder Sanierung:
Die Schuldnerin könnte eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erzielt oder eine Sanierung vorgenommen haben, die das Insolvenzverfahren obsolet macht.
Folgen der Aufhebung
Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen tritt die CELEBRE MOBILEATY GmbH wieder in den vollständigen Besitz ihrer Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen ein. Sollten zuvor ein vorläufiger Insolvenzverwalter oder Zwangsvollstreckungsverbote angeordnet gewesen sein, entfallen diese mit sofortiger Wirkung.
Rechtsmittel
Die Entscheidung über die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen ist endgültig und kann nicht gesondert angefochten werden.
Ausblick
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen kann ein Hinweis darauf sein, dass das Insolvenzverfahren entweder durch außergerichtliche Einigungen oder fehlende Voraussetzungen für die Eröffnung beendet wurde. Die genauen Hintergründe können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Sollte die CELEBRE MOBILEATY GmbH ihre finanzielle Situation stabilisieren können, wäre eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit möglich.
Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht
09. Dezember 2024