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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die PLAN B Anlagenservice GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 75 IN 3/25

Das Amtsgericht Münster hat am 13. Januar 2025, um 15:14 Uhr, im Verfahren über das Vermögen der PLAN B Anlagenservice GmbH, Am Landhagen 47, 59302 Oelde, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 21324 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Ernst-Heinrich Knott, wohnhaft in der Elbinger Straße 3, 45731 Waltrop, vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Eric Coordes, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster, ernannt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und die Gläubigerinteressen zu wahren.

Anordnung der Maßnahmen

  1. Einschränkung der Verfügungsmacht:
    Die PLAN B Anlagenservice GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Verbot für Drittschuldner:
    Gläubiger der Schuldnerin (Drittschuldner) dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern keine ausdrückliche Zustimmung zur Zahlung an die Schuldnerin vorliegt (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügungen, werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorübergehend eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung des Beschlusses

Mit dieser Entscheidung wird die wirtschaftliche Lage der PLAN B Anlagenservice GmbH unter gerichtliche Aufsicht gestellt, um die Insolvenzmasse zu sichern und die Rechte der Gläubiger zu schützen. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Verwaltung der Vermögenswerte der Schuldnerin, bis eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.

Weiteres Vorgehen

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster eingesehen werden. Gläubiger werden aufgefordert, Forderungen ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter geltend zu machen und Leistungen entsprechend der gerichtlichen Anordnung zu erbringen.

Amtsgericht Münster
13. Januar 2025

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