Aktenzeichen: 1 IN 103/24
Am 13. Januar 2025, um 11:00 Uhr, hat das Amtsgericht Zweibrücken im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Egelhof & Schmitt Modellbau GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Rudolf-Diesel-Straße 6, 66877 Ramstein-Miesenbach, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter der Nummer HRA 30312 eingetragen.
Geschäftsführung und Vertretung
Die Antragstellerin wird vertreten durch die Egelhof & Schmitt GmbH, die als persönlich haftende Gesellschafterin fungiert. Geschäftsführer ist Peter Christian Schmitt, wohnhaft in der Schoppstraße 6, 66879 Steinwenden.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Björn-Till Till, Heinrich-Barth-Straße 20, 66115 Saarbrücken, bestellt. Er ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:
- Telefon: 0681/983397-0
- Fax: 0681/983397-48
- E-Mail: info@till-eisenbeis.de
Maßnahmen der vorläufigen Verwaltung
- Einschränkung der Verfügungsmacht: Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.
- Aufforderung an Drittschuldner: Gläubiger der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Berücksichtigung des Beschlusses und ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Einsichtnahme und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung
Die Antragstellerin kann gegen diese Entscheidung binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können eine Beschwerde einreichen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen wollen.
Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, oder elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (safe-sp1-1436525828231-015869791) einzureichen.
- Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
- Wurde die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und von der beschwerdeführenden Partei oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Eine Begründung ist erwünscht, aber nicht zwingend.
Bedeutung des Beschlusses
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird sichergestellt, dass die Vermögenswerte der Egelhof & Schmitt Modellbau GmbH & Co. KG bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung im Interesse der Gläubiger geschützt werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt dabei eine Schlüsselrolle, um Transparenz und Ordnung in den finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens herzustellen.
Amtsgericht Zweibrücken
13. Januar 2025