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Popaj Transport GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 9. Januar 2025 um 13:10 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Popaj Transport GmbH einen entscheidenden Beschluss gefasst: Die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft wurde angeordnet. Damit sind eigenständige Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Die Popaj Transport GmbH, mit Sitz in der Hugo-Kallenbach-Straße 25, 65931 Frankfurt am Main, geführt von Geschäftsführer Etnik Popaj, war durch wirtschaftliche Schwierigkeiten in die Insolvenz geraten. Unter dem Aktenzeichen 810 IN 1503/24 P-33- hat das zuständige Insolvenzgericht nun die juristischen Weichen gestellt, um das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Rechtsanwältin Claudia Bierhals als vorläufige Verwalterin bestellt

Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde die erfahrene Rechtsanwältin Claudia Bierhals von der Kanzlei BK Rechtsanwälte in Frankfurt am Main bestellt. Frau Bierhals wird künftig die Geschäfte der Popaj Transport GmbH beaufsichtigen und sicherstellen, dass keine unrechtmäßigen Vermögensverschiebungen vorgenommen werden. Die Kanzlei ist erreichbar unter:

  • Adresse: Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main
  • Telefon: 069/87 00 66 16 0
  • Fax: 069/87 00 66 16 6
  • E-Mail: office@bk-in.eu
  • Webseite: www.bk-in.eu

Aufruf an Schuldner und Gläubiger

Die Schuldner der Popaj Transport GmbH wurden aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte der Gesellschaft unkontrolliert abfließen oder unrechtmäßige Zahlungen geleistet werden.

Gleichzeitig sind die Gläubiger angehalten, alle Ansprüche und Forderungen über die vorläufige Insolvenzverwalterin geltend zu machen, um die Abwicklung des Verfahrens zu strukturieren und sicherzustellen, dass offene Forderungen geordnet geprüft werden können.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung des Amtsgerichts kann durch die Antragsgegnerin oder im Falle der internationalen Zuständigkeit auch durch die Gläubiger mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder der öffentlichen Bekanntmachung. Sollte eine Beschwerde erhoben werden, muss diese schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden. Wichtig ist, dass die Beschwerde eine Begründung enthält, die den Umfang der Anfechtung sowie den angefochtenen Beschluss klar benennt.

Fazit

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen entscheidenden Schritt in der Bewältigung der wirtschaftlichen Krise der Popaj Transport GmbH. Unter der Aufsicht der erfahrenen Insolvenzverwalterin Claudia Bierhals sollen nun Maßnahmen ergriffen werden, um die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu ermöglichen. Gläubiger und Geschäftspartner sind dazu angehalten, alle weiteren Schritte mit der Insolvenzverwalterin abzustimmen.

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