Aktenzeichen: 254 IN 1039/24
Das Amtsgericht Dortmund hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Sparengel24 Versicherungsmakler UG (haftungsbeschränkt), Lindemannstraße 56, 44137 Dortmund, entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abzuweisen. Der Beschluss wurde am 09. Januar 2025 erlassen.
Die Schuldnerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Nummer HRB 35107 eingetragen ist, wird durch ihren Geschäftsführer Jonas Schläfli vertreten. Sie betreibt als Versicherungsmakler die gewerbsmäßige Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen für Kunden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der Schuldnerin selbst am 08. Oktober 2024 gestellt und ging am 10. Oktober 2024 beim Gericht ein.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, was eine grundlegende Voraussetzung für die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist (§ 26 Abs. 1 InsO). Infolgedessen wurde das Verfahren eingestellt, ohne dass eine Abwicklung der Verbindlichkeiten durch einen Insolvenzverwalter erfolgen kann.
Für die Sparengel24 Versicherungsmakler UG und ihre Gläubiger bedeutet dieser Beschluss, dass keine geregelte Insolvenzverwaltung stattfindet. Gläubiger müssen nun andere Wege finden, um ihre Forderungen geltend zu machen, was sich angesichts der finanziellen Situation der Schuldnerin als schwierig erweisen könnte.
Amtsgericht Dortmund – 09.01.2025