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GdP fordert Gleichbehandlung: Hinterbliebenenversorgung auch für Lebenspartner

geralt (CC0), Pixabay

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) setzt sich dafür ein, dass die Hinterbliebenenversorgung auf nicht eingetragene Lebenspartner ausgeweitet wird. Wie das Portal „Business Insider“ berichtet, äußerte sich GdP-Vorsitzender Jochen Kopelke in einem Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu dieser Thematik. Darin kritisiert er die derzeitige Regelung als eine „sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung Unverheirateter“.

Anlass für die Forderung ist ein tragischer Fall aus Sachsen. Ein Polizist aus Dresden war im Einsatz tödlich verletzt worden. Seine Lebensgefährtin, mit der er nicht verheiratet war, erhält laut Bericht keine Hinterbliebenenversorgung des Bundes. Diese wird derzeit ausschließlich Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern gewährt – eine Regelung, die laut der GdP an der Realität vieler moderner Partnerschaften vorbeigeht.

Kopelke argumentiert, dass die Bindung und das gemeinsame Leben unverheirateter Paare in vielen Fällen ebenso eng seien wie die von verheirateten Paaren. Die Ungleichbehandlung sei daher nicht nur eine soziale, sondern auch eine moralische Frage. Es gehe darum, die Angehörigen von Einsatzkräften, die im Dienst ihr Leben verlieren, gerecht zu unterstützen – unabhängig von ihrem Familienstand.

Die Forderung stößt auf breitere gesellschaftliche Relevanz, da immer mehr Menschen in festen, aber unverheirateten Partnerschaften leben. Ob und wie die Bundesregierung auf diesen Vorstoß reagiert, bleibt abzuwarten. Die Debatte könnte jedoch weit über den Polizeidienst hinaus Signalwirkung entfalten.

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