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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Anton & Motschmann Genussmanufaktur GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Meiningen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Anton & Motschmann Genussmanufaktur GmbH Bäckerei und Konditorei eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist es, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Hintergrund des Verfahrens

Die Anton & Motschmann Genussmanufaktur GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 521426, hat ihren Sitz in der Kieferlestraße 9, 98724 Neuhaus am Rennweg, Ortsteil Steinheid. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Jonny Herchert vertreten und ist vor allem im Bereich Bäckerei und Konditorei tätig. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten wurde ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, um eine geordnete Klärung der finanziellen Situation zu ermöglichen.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Mit Beschluss vom 10. Januar 2025, 10:30 Uhr hat das Amtsgericht Meiningen folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Bleek, Anger 19/20, 99084 Erfurt, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0361 565690 und per E-Mail unter info@sbf-rechtsanwaelte.de erreichbar.
  • Verfügungsbeschränkungen:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt insbesondere für die Einziehung von Außenständen und Bankguthaben.
  • Sicherung der Vermögenswerte:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Verwaltung zu gewährleisten.

Ziele der vorläufigen Verwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient vor allem dazu, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu schützen und die Grundlage für eine mögliche Verfahrenseröffnung zu schaffen. Der Insolvenzverwalter wird prüfen, ob ausreichende Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken. Außerdem wird er die wirtschaftliche Lage der Genussmanufaktur bewerten und Maßnahmen zur Sicherung der Interessen der Gläubiger einleiten.

Rechtsmittel und Einsichtnahme

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Meiningen kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Meiningen einzureichen.

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Meiningen aus.

Ausblick

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob andere Lösungen wie eine Sanierung in Betracht gezogen werden können. Die Anton & Motschmann Genussmanufaktur GmbH ist für ihre handwerkliche Qualität bekannt und ein bedeutender Akteur im lokalen Bäckerei- und Konditoreibereich. Die Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens wird von entscheidender Bedeutung für Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner sein.

Amtsgericht Meiningen – Insolvenzgericht
10. Januar 2025

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