Das Amtsgericht Mönchengladbach hat am 10. Januar 2025 um 11:03 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der A-Vivet Mönchengladbach UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die finanzielle Situation der Gesellschaft für das weitere Verfahren zu klären.
Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21959, hat ihren Sitz in der Breite Straße 167, 41238 Mönchengladbach. Sie wird gesetzlich durch die beiden Geschäftsführer Erkan Karabulut und Davut Kaan Altinay vertreten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz bestellt, der seinen Kanzleisitz in der Heinz-Nixdorf-Straße 20, 41179 Mönchengladbach hat.
Dr. Schwartz wurde mit der Aufgabe betraut, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern, die finanzielle Lage zu analysieren und die Interessen der Gläubiger zu schützen.
Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat mehrere Anordnungen erlassen, um das Vermögen der A-Vivet UG vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren:
- Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen:
Verfügungen der A-Vivet UG über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies soll verhindern, dass unkontrollierte Abflüsse oder andere nachteilige Maßnahmen die Insolvenzmasse schmälern. - Zahlungsanweisung an Drittschuldner:
Den Schuldnern der A-Vivet UG wurde ausdrücklich verboten, direkt an die Gesellschaft zu zahlen. Stattdessen sind alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. - Einziehung von Forderungen und Verwaltung von Bankguthaben:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, bestehende Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen. Zusätzlich wird Dr. Schwartz eingehende Gelder entgegennehmen und verwalten, um die Insolvenzmasse zu sichern.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung verfolgt folgende Hauptziele:
- Sicherung der Vermögenswerte:
Durch den Zustimmungsvorbehalt und die zentrale Kontrolle von Finanzströmen wird sichergestellt, dass die Vermögenswerte der A-Vivet UG vor Abflüssen oder Verlusten geschützt bleiben. - Prüfung der finanziellen Lage:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen Situation der Schuldnerin vornehmen, um zu klären, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerechtfertigt ist. - Interessen der Gläubiger wahren:
Alle Maßnahmen dienen dazu, die Gläubigerrechte zu schützen und eine gerechte Verteilung der Vermögenswerte zu gewährleisten.
Ausblick und weitere Schritte
In den kommenden Wochen wird Dr. Schwartz einen Bericht über die finanzielle Lage der A-Vivet UG erstellen. Dieser Bericht wird maßgeblich darüber entscheiden, ob das Gericht ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet oder alternative Schritte einleitet.
Mögliche Szenarien:
- Sanierung: Sollte das Unternehmen sanierungsfähig sein, könnte eine Umstrukturierung unter gerichtlicher Aufsicht erfolgen.
- Liquidation: Falls eine Sanierung nicht möglich ist, könnten die Vermögenswerte des Unternehmens verkauft werden, um die Gläubiger zu befriedigen.
- Ablehnung des Antrags: Falls die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, könnte das Verfahren mangels Masse abgelehnt werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts können die Schuldnerin sowie andere Verfahrensbeteiligte innerhalb einer zweiwöchigen Frist eine sofortige Beschwerde einlegen.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Mönchengladbach
Hohenzollernstraße 155
41061 Mönchengladbach
Alternativ kann die Beschwerde auch bei jedem anderen Amtsgericht zu Protokoll gegeben werden. Entscheidend ist, dass sie rechtzeitig beim Amtsgericht Mönchengladbach eingeht.
Amtsgericht Mönchengladbach
10. Januar 2025