Dark Mode Light Mode

Insolvenzverfahren eingeleitet: HIG Hausverwaltung steht unter vorläufiger Verwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 9. Januar 2025 um 18:04 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der HIG Hausverwaltung Immobilienvermittlung und Gebäudeservice GmbH angeordnet. Mit dieser Entscheidung sollen Vermögenswerte der Gesellschaft gesichert und die Grundlage für die weitere Prüfung des Insolvenzverfahrens geschaffen werden.

Die Schuldnerin, ansässig in der Oberfeldstraße 24, 12683 Berlin, wird durch den Geschäftsführer Hans-Jürgen Stasch vertreten. Die HIG GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 87919, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Otto bestellt. Herr Otto, mit Kanzleisitz in der Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, wird die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der HIG GmbH zu sichern und weitere finanzielle Maßnahmen zu kontrollieren.

Die Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters lauten:

  • Telefon: (Angaben fehlen im Originaltext)
  • Adresse: Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Das Amtsgericht Charlottenburg hat weitreichende Anordnungen getroffen, um die Vermögenswerte der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen:

  1. Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen:
    Verfügungen der HIG GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Insbesondere ist es der Schuldnerin untersagt, Außenstände einzuziehen.
  2. Zahlungsanweisung an Drittschuldner:
    Den Schuldnern der HIG GmbH wurde untersagt, direkt an die Gesellschaft zu zahlen. Stattdessen sind alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  3. Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs einzurichten. Über dieses Konto sollen sämtliche finanziellen Transaktionen abgewickelt werden, um die spätere Insolvenzmasse zu sichern.
  4. Zugangsrechte und Einsichtnahme:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Recht, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der HIG GmbH zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er darf Einsicht in Geschäftsbücher und Unterlagen nehmen und diese, falls notwendig, auch anfordern.
  5. Prüfauftrag als Sachverständiger:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zusätzlich beauftragt, die finanzielle Lage der HIG GmbH zu analysieren und festzustellen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Zudem wird er prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Gläubiger sowie der Vorbereitung der Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dazu beitragen, die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin aufzuklären und eine geregelte Verteilung der Vermögenswerte sicherzustellen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die HIG GmbH sowie beteiligte Parteien innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen. Alternativ kann sie auch bei jedem anderen Amtsgericht zu Protokoll gegeben werden. Entscheidend ist jedoch, dass die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Charlottenburg eingeht.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird der Bericht des vorläufigen Insolvenzverwalters Aufschluss darüber geben, ob die HIG Hausverwaltung GmbH sanierungsfähig ist oder ob eine Liquidation der Vermögenswerte zur Befriedigung der Gläubiger erforderlich wird. Die Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens wird maßgeblich von diesen Erkenntnissen abhängen.

Amtsgericht Charlottenburg
9. Januar 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

TikTok vor dem Obersten Gerichtshof: Die letzte Schlacht gegen das US-Verbot

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung: A-Vivet Mönchengladbach UG unter Aufsicht gestellt