Dark Mode Light Mode

KALITE GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67c IN 395/24
Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 09.01.2025

Das Amtsgericht Hamburg hat am 9. Januar 2025 um 12:07 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der KALITE GmbH, Betreiberin der Schnellrestaurantkette „Burger Lounge“, angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, die Insolvenzmasse des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens vorzubereiten.

Die KALITE GmbH, mit Sitz in der Goosacker 2, 22549 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 167289 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Riza Erol vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Nickel ernannt, ein erfahrener Insolvenzrechtsexperte.

Die Kontaktdaten von Rechtsanwalt Nickel lauten:

  • Adresse: Ferdinandstraße 29-33, 20095 Hamburg
  • Telefon: (Angaben im Beschluss nicht enthalten)

Rechtsanwalt Nickel übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, ihre finanzielle Lage zu prüfen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Anordnungen des Gerichts

Das Amtsgericht hat folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen:
    Verfügungen der KALITE GmbH über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies soll unkontrollierte Vermögensabflüsse verhindern und die Gläubigerinteressen schützen.
  2. Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin:
    Den Schuldnern der KALITE GmbH (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen oder Leistungen an die Schuldnerin zu erbringen. Alle Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden.
  3. Ermächtigung zur Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und zu verwalten.
  4. Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, wurden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat folgende Hauptziele:

  1. Sicherung der Insolvenzmasse:
    Alle Vermögenswerte der KALITE GmbH sollen geschützt werden, um eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.
  2. Prüfung der wirtschaftlichen Lage:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Situation des Unternehmens analysieren und prüfen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
  3. Transparenz und Gläubigerschutz:
    Die Maßnahmen stellen sicher, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt und mögliche Manipulationen verhindert werden.
  4. Vorbereitung der Verfahrensentscheidung:
    Auf Grundlage der Prüfungen wird das Amtsgericht Hamburg über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin sowie andere Beteiligte eine sofortige Beschwerde einlegen.

Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Frist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei folgendem Gericht einzureichen:

Amtsgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg

Alternativ kann die Beschwerde auch bei jedem anderen Amtsgericht zu Protokoll erklärt werden. Entscheidend ist jedoch, dass die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Hamburg eingeht.

Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit dessen Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Ausblick

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt, um die Zukunft der KALITE GmbH zu klären. Es gibt mehrere mögliche Szenarien:

  1. Sanierung und Fortführung: Falls ausreichend Potenzial für eine Restrukturierung vorhanden ist, könnte das Unternehmen unter Auflagen weitergeführt werden.
  2. Liquidation: Falls eine Sanierung nicht möglich ist, könnten die Vermögenswerte der Schuldnerin verwertet werden, um die Gläubiger zu befriedigen.
  3. Ablehnung des Insolvenzverfahrens: Falls nicht genügend Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind, könnte das Verfahren mangels Masse abgelehnt werden.

Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft der KALITE GmbH sein. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage prüfen und einen Bericht an das Gericht vorlegen.

Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
09.01.2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

HOLZARCHITEKTUR.GMBH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Next Post

LBG Montagebau UG: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet