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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Lehnert Asset Management GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 531 IN 19/24

Das Amtsgericht Bremen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lehnert Asset Management GmbH, ansässig in der Steinacker 3, 28717 Bremen, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde am 08. Januar 2025 um 10:20 Uhr gefasst.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 29820 HB, wird durch ihren Geschäftsführer Dr. Stefan Lehnert vertreten.

Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann ernannt, ein erfahrener Insolvenzexperte der Kanzlei PLUTA Rechtsanwalts GmbH.

Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Adresse: An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen
  • Telefon: 0421 / 83 500 8-0
  • Fax: 0421 / 83 500 8-49
  • Internet: www.pluta.net

Einschränkung der Verfügungsbefugnis

Mit der Anordnung des Gerichts dürfen Verfügungen der Lehnert Asset Management GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine Vermögenswerte unrechtmäßig abfließen und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.

Die Schuldner der Antragstellerin werden darüber hinaus ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen oder andere Leistungen nur noch unter Berücksichtigung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einsicht und weitere Schritte

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme bereit. Gläubiger und andere Beteiligte können sich dort über die weiteren Schritte im Verfahren informieren.

Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann wird nun die finanzielle Lage der Lehnert Asset Management GmbH prüfen und dem Insolvenzgericht berichten, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind. Ziel ist es, eine geordnete Abwicklung oder – falls möglich – eine Sanierung des Unternehmens einzuleiten.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können sowohl die Antragstellerin als auch Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.

Wichtige Hinweise zur Beschwerde:

  • Frist: Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen einzulegen.
  • Einreichungsort: Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 – 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050).
  • Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
  • Form: Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden und ist vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Zukunftsperspektive

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und eine mögliche Sanierung zu prüfen. Die Gläubiger sollten ihre Forderungen rechtzeitig geltend machen und die weiteren Entwicklungen im Verfahren genau verfolgen.

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