Aktenzeichen: IN 275/24
Das Amtsgericht Bayreuth hat den Antrag der Leonardo Haus GmbH, ansässig in Leisau 22, 95497 Goldkronach, auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung wurde am 07. Januar 2025 getroffen.
Die Leonardo Haus GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth unter HRB 3422 eingetragen ist, wurde durch ihren Liquidator Hans-Jörg Schrader vertreten. Rechtsanwältin Friedlein von der Kanzlei Lampert & Dr. Graf, Bayreuth, übernahm die Verfahrensvertretung der Schuldnerin.
Hintergrund: Mangels Masse abgewiesen
Der Beschluss des Gerichts basiert auf der Feststellung, dass die Gesellschaft nicht über ausreichend Vermögenswerte verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Diese Entscheidung bedeutet, dass eine geordnete Abwicklung der Schulden durch ein Insolvenzverfahren nicht möglich ist, da selbst die Verfahrenskosten nicht gedeckt werden können.
Für die Gläubiger der Leonardo Haus GmbH ist dies eine bittere Nachricht. Ohne ein Insolvenzverfahren bleibt ihnen nur wenig Spielraum, um ihre offenen Forderungen geltend zu machen. Es bedeutet, dass die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens vollständig erloschen ist.
Rechtsmittel und Fristen
Gegen den Beschluss besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einzulegen.
- Einreichung: Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth, einzureichen.
- Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls keine Verkündung erfolgt, mit der Zustellung.
Sollte die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts erklärt werden. Eine Einreichung bei einem anderen Amtsgericht ist möglich, sofern die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Bayreuth eingeht.
Elektronische Einreichung
Die Beschwerde kann auch elektronisch eingereicht werden. Dabei gelten folgende Vorgaben:
- Das Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
- Alternativ kann die Einreichung über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgen, wie in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung geregelt.
- Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Detaillierte Informationen zur elektronischen Einreichung können auf der Website www.justiz.de eingesehen werden.
Blick in die Zukunft
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags markiert das Gericht das wirtschaftliche Ende der Leonardo Haus GmbH. Ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entfällt die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung, bei der Gläubiger zumindest teilweise entschädigt werden könnten.
Die Leonardo Haus GmbH, die sich in der Vergangenheit auf Dienstleistungen im Bereich Bau und Immobilien spezialisiert hatte, bleibt zahlungsunfähig und ohne die Aussicht auf eine geordnete Verwertung der Vermögenswerte.
Für die Gläubiger der GmbH bedeutet dies eine erhebliche Belastung, da sie nun eigenständig prüfen müssen, ob und wie sie ihre Forderungen geltend machen können.