Aktenzeichen: 10 IN 2/25
Die DECOR-CONCEPT GmbH Produktions- und Vertriebsgesellschaft mit Sitz im Gewerbering 12, 49451 Holdorf, steht vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Das Amtsgericht Oldenburg hat am 07. Januar 2025 um 13:00 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und die Vermögenswerte zu sichern.
Das Unternehmen, das in der Produktion und im Vertrieb tätig ist, wird von den beiden Geschäftsführerinnen Heike Herbrich und Inka Middendorf geleitet. Beide sind aktiv in den laufenden Insolvenzprozess eingebunden.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Hinrichs bestellt, dessen Kanzlei am Schloßplatz 3, 26122 Oldenburg ansässig ist.
Kontaktinformationen:
- Telefon: 0441-218910
- Fax: 0441-21891-39
- E-Mail: oldenburg@inso-oldenburg.de
Hinrichs wird die Aufgabe übernehmen, die finanzielle Lage des Unternehmens zu prüfen, die Insolvenzmasse zu sichern und Möglichkeiten für eine Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens zu erörtern.
Verfügungsbeschränkung der DECOR-CONCEPT GmbH
Das Amtsgericht hat festgelegt, dass sämtliche Verfügungen der DECOR-CONCEPT GmbH über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Diese Maßnahme stellt sicher, dass keine Vermögenswerte ohne Prüfung durch den Insolvenzverwalter veräußert oder belastet werden können.
Zudem wurden Drittschuldner, also Geschäftspartner und Kunden des Unternehmens, angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen an die DECOR-CONCEPT GmbH selbst sind nur zulässig, wenn der Insolvenzverwalter diesen zustimmt (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hintergründe und Bedeutung
Die DECOR-CONCEPT GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 110952, gilt als etablierter Akteur in ihrer Branche. Die Entscheidung des Amtsgerichts, das Verfahren einzuleiten, ist ein bedeutender Schritt zur Klärung der weiteren Zukunft des Unternehmens.
Die Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters werden unter anderem darin bestehen, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu analysieren, Gläubigeransprüche zu prüfen und festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss des Insolvenzgerichts liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oldenburg zur Einsicht bereit. Beteiligte, einschließlich der Gläubiger, können die Unterlagen einsehen und weitere Schritte prüfen.
Gegen die Entscheidung können sowohl die Antragstellerin als auch die Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen und beim Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta eingereicht werden.
Zukunftsaussichten
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Gericht eine wichtige Grundlage geschaffen, um die Vermögenswerte der DECOR-CONCEPT GmbH zu schützen. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob eine Restrukturierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.
Das Verfahren, das unter dem Aktenzeichen 10 IN 2/25 geführt wird, hat nicht nur für die Belegschaft, sondern auch für Geschäftspartner und Gläubiger große Bedeutung.