Aktenzeichen: 47 IN 121/24
Das Amtsgericht Bückeburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K & B Industrieservice GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Am Rösehof 9, 31683 Obernkirchen, am 06. Januar 2025 die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stadthagen unter HRA 1821, wird durch die Komplementärin K & B Geschäftsführungs-GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Herr Dieter Koller, wohnhaft Flothbachring 57, 31655 Stadthagen, und Herr Frank Bär, wohnhaft Gartenstraße 15, 31712 Niedernwöhren, sind.
Mit diesem Beschluss hat das Insolvenzgericht weitreichende Maßnahmen getroffen, um die Gläubigerinteressen zu wahren und das Vermögen der Antragstellerin bis zur weiteren Klärung zu sichern.
Wesentliche Maßnahmen und Anordnungen des Gerichts:
- Verfügungsbeschränkung der Schuldnerin: Verfügungen über das Vermögen der K & B Industrieservice GmbH & Co. KG sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Einschränkung soll unkontrollierte Handlungen verhindern und eine geordnete Abwicklung sicherstellen.
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, mit Kanzleisitz in der Marienstraße 126, 32425 Minden, Tel.: 0571-64577-10, Fax: 0571-64577-39, E-Mail: info@sh-inso.de, bestellt. Er übernimmt die Verwaltung des Unternehmensvermögens und hat die Aufgabe, die finanziellen und rechtlichen Verhältnisse der Schuldnerin zu prüfen.
- Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) sind angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die K & B Industrieservice GmbH & Co. KG zu leisten. Es wird erwartet, dass Zahlungen und Forderungen nur unter Beachtung der Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Einsicht und Rechtsmittelbelehrung:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, diese Entscheidung mittels sofortiger Beschwerde anzufechten. Ebenso steht dieses Recht den Gläubigern zu, falls sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts in Frage stellen möchten (Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848).
Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Wird die Entscheidung durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage vergangen sind. Beschwerden sind beim Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg, einzulegen. Die Einreichung kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erfolgen. Für die Wahrung der Frist ist jedoch der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Bückeburg entscheidend.
Die Beschwerde muss von dem Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie den Umfang der Anfechtung enthalten.
Dieser Beschluss markiert einen wichtigen Schritt im Insolvenzverfahren der K & B Industrieservice GmbH & Co. KG. Das weitere Vorgehen hängt nun maßgeblich von den Prüfungen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie der Zusammenarbeit aller Beteiligten ab.
Amtsgericht Bückeburg
06. Januar 2025