Aktenzeichen: 70d IN 305/24
Amtsgericht Köln, 06.01.2025, 19:00 Uhr
Das Amtsgericht Köln hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Richard Janssen GmbH, mit Sitz Industriestraße 180, 50999 Köln, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 23334 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Lucas Janssen und Jan Janssen vertreten.
Die Richard Janssen GmbH betreibt eine Importagentur und übernimmt Handelsvertretungen, insbesondere für Trockenfrüchte, Schalenobst und Konserven, sowie im Einzelfall den Handel mit diesen Produkten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Magnus Wagner
Wankelstraße 9, 50996 Köln
Maßnahmen und Anordnungen
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Verfügungen der Richard Janssen GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung der Insolvenzmasse und die Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin.
- Einschränkungen für Drittschuldner:
- Schuldner der Richard Janssen GmbH (z. B. Kunden mit offenen Rechnungen) werden aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Zahlungen an die Schuldnerin selbst sind untersagt.
- Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Er übernimmt die Verwaltung der finanziellen Mittel und sorgt dafür, dass keine Vermögenswerte ohne seine Zustimmung veräußert oder belastet werden.
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Vermögenswerte der Richard Janssen GmbH, bis über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens entschieden wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens vorliegen und ob genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Rechtsfolgen für Drittschuldner
Drittschuldner, die weiterhin ohne Beachtung der Anordnung an die Richard Janssen GmbH leisten, laufen Gefahr, dass ihre Zahlungen nicht als rechtswirksam anerkannt werden. Daher sollten alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
Hinweise für Beteiligte
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln eingesehen werden. Gläubiger sollten zeitnah Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter aufnehmen, um Forderungen anzumelden oder Informationen zum weiteren Ablauf zu erhalten.
Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Magnus Wagner hat das Amtsgericht Köln wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Richard Janssen GmbH getroffen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird oder alternative Lösungen für die wirtschaftliche Situation des Unternehmens gefunden werden können.