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Insolvenzverfahren FDS Dach GmbH: Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1500 IN 964/24

München: Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der FDS Dach GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer und mit Sitz in der Frauenbründlstraße 14, 85625 Glonn, hat das Amtsgericht München eine entscheidende Wendung bekanntgegeben. Mit Beschluss vom 27. Dezember 2024 wurden die zuvor am 16. September 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 221250, war seit mehreren Monaten Gegenstand eines Insolvenzantrags. Die Sicherungsmaßnahmen wurden damals verhängt, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und Gläubigerschutz zu gewährleisten. Die jüngste Entscheidung deutet darauf hin, dass die Situation des Unternehmens neu bewertet wurde und eine Stabilisierung oder geänderte Umstände eingetreten sein könnten.

Dieser Beschluss des Insolvenzgerichts markiert einen wichtigen Punkt in dem laufenden Verfahren. Ob die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen den Fortbestand der FDS Dach GmbH erleichtert oder andere rechtliche Schritte vorbereitet, bleibt abzuwarten. Für die beteiligten Parteien, darunter Gläubiger und Geschäftspartner, ist die Entwicklung von erheblicher Bedeutung.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht, 27. Dezember 2024

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