Aktenzeichen 36s IN 6653/24
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 31.12.2024 im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SIAB Capital UG (haftungsbeschränkt) eine entscheidende Entscheidung getroffen. Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin wurde mangels Masse abgewiesen.
Die Schuldnerin, die SIAB Capital UG, mit Sitz in der Grolmanstraße 48, 10623 Berlin, wurde im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Registernummer HRB 203157 geführt und von ihrem Geschäftsführer, Simon Kiefer, vertreten. Die Abweisung des Antrags bedeutet, dass die verfügbaren Vermögenswerte der Gesellschaft nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Dieser Beschluss bringt für die Gläubiger erhebliche Konsequenzen mit sich: Ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bleibt ihnen der Zugriff auf die Insolvenzmasse verwehrt, und ihre Forderungen können nicht im Rahmen des regulären Verfahrens berücksichtigt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung im Internet auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder vor der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Beschwerdeschrift die angefochtene Entscheidung eindeutig bezeichnet und erklärt, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch empfohlen, um die komplexen Anforderungen der Rechtsbehelfsordnung zu erfüllen.
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, müssen jedoch den gesetzlichen Anforderungen, wie der Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eines sicheren Übermittlungsweges, genügen. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation sind unter www.justiz.de verfügbar.
Ausblick
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags steht die SIAB Capital UG nun vor einer ungewissen Zukunft. Die Gläubiger, die auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gehofft hatten, müssen alternative rechtliche Schritte prüfen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Für die Schuldnerin bedeutet die Entscheidung zugleich eine mögliche Auflösung, da die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Fortführung offenbar nicht gegeben sind.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 31.12.2024