Aktenzeichen: 105 IN 1373/24
Das Amtsgericht Karlsruhe hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Volocopter GmbH, mit Sitz Werner-von-Siemens-Straße 2-6, 8, 9, 76646 Bruchsal, am 27. Dezember 2024 um 15:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 702987 eingetragen ist, wird durch die Geschäftsführer Andreas Fehring, Dirk Hoke und Oliver Vogelgesang vertreten.
Die Volocopter GmbH, ein innovatives Unternehmen in der Luftmobilität, sieht sich mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert, die zur Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens führten. Das Unternehmen wird durch die Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz, mit Sitz in Mannheim, rechtlich vertreten.
Maßnahmen zur vorläufigen Insolvenzverwaltung
Um eine Verschlechterung der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern und die Gläubigerinteressen zu schützen, wurden gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen angeordnet:
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, ausgenommen sind unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). - Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Wahl, mit Sitz L 9, 11, 68161 Mannheim, bestellt.
Kontakt:- Telefon: 0621 127960
- Fax: 0621 1279611
- Verfügungsbeschränkungen:
Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies gilt insbesondere für die Verwaltung von Bankkonten und Außenständen, deren Kontrolle vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. - Ermächtigungen des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt:- Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,
- eingehende Gelder zu verwalten,
- Sonderkonten zur Sicherung der Insolvenzmasse einzurichten.
Zudem sind kontoführende Kreditinstitute verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu erteilen, einschließlich der Vorlage von Umsatzübersichten.
- Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen müssen alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Tobias Wahl wurde beauftragt, die Vermögenswerte der Volocopter GmbH zu sichern und deren Zustand zu überwachen. Darüber hinaus soll er prüfen, ob ein Insolvenzgrund besteht und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist. Ein Gutachten hierzu wird dem Insolvenzgericht vorgelegt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Beschwerden sind schriftlich beim Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt das Amtsgericht Karlsruhe sicher, dass die Vermögenswerte der Volocopter GmbH geschützt werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird entscheiden, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist, oder ob es auf eine geordnete Abwicklung hinausläuft. Das Verfahren stellt einen wichtigen Schritt dar, um Klarheit über die wirtschaftliche Zukunft der Volocopter GmbH zu schaffen.