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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Längengrad GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Kiel, Aktenzeichen: 25 IN 50207/24

Am 23. Dezember 2024 um 12:00 Uhr hat das Amtsgericht Kiel im Rahmen des Insolvenzantrags der Längengrad GmbH, ansässig am Schwedenkai 1, 24103 Kiel, Maßnahmen zur vorläufigen Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das unter der Leitung des Geschäftsführers Michael Covato steht, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 12433 KI eingetragen.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin wurde Rechtsanwalt Marcus Janca zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kanzlei ist unter folgender Adresse erreichbar:

  • Kanzleiadresse: Westring 455, 24118 Kiel
  • Telefon: 0431 99081-0
  • Telefax: 0431 99081-100

Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgt gemäß § 21 InsO mit dem Ziel, das Vermögen der Längengrad GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Folgende Maßnahmen wurden durch das Insolvenzgericht angeordnet:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Diese Regelung schließt auch die Einziehung von Außenständen ein.
  2. Forderungseinzug: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
  3. Zwangsvollstreckung untersagt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, wie z. B. Arrest oder einstweilige Verfügungen, sind untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung der Maßnahmen

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat zum Ziel, das Vermögen der Längengrad GmbH zu sichern und zu erhalten. Dadurch sollen unkontrollierte Abflüsse oder Benachteiligungen von Gläubigern verhindert werden. Rechtsanwalt Marcus Janca wird zudem prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Die Maßnahmen sind ein entscheidender Schritt, um die finanzielle Lage der Längengrad GmbH zu stabilisieren und entweder eine Sanierung oder eine geordnete Liquidation des Unternehmens vorzubereiten.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin oder Gläubiger innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel, Beschwerde einlegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls keine Verkündung erfolgt – mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Alternativ ist eine elektronische Einreichung möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen – insbesondere eine qualifizierte elektronische Signatur – erfüllt werden. Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist unzulässig.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter Marcus Janca die finanzielle und wirtschaftliche Situation der Längengrad GmbH analysieren. Auf Basis dieser Prüfung wird das Insolvenzgericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und wie die weiteren Schritte aussehen.

Die Entwicklungen des Verfahrens werden sowohl von den Gläubigern als auch von den Geschäftspartnern der Längengrad GmbH aufmerksam verfolgt, da sie maßgeblichen Einfluss auf die Zukunft des Unternehmens haben werden.

Amtsgericht Kiel, 23.12.2024

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