Amtsgericht Wilhelmshaven – Aktenzeichen: 10 IN 141/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FPM Solar beta GmbH & Co. KG, ansässig in der Theodor-Fetköter-Straße 2, 26441 Jever, hat das Amtsgericht Wilhelmshaven am 16. Dezember 2024 um 11:29 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRA 205948 eingetragen ist, wird durch die Fellensiek Beteiligungs GmbH, 26441 Jever, als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Christian Kaufmann bestellt, tätig bei der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen. Herr Dr. Kaufmann ist erreichbar unter der Telefonnummer 0421/835008-0 oder per E-Mail (bremen@pluta.net). Seine Aufgabe ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und die Grundlage für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Gerichtliche Anordnungen
Das Gericht hat im Sinne der Insolvenzordnung (InsO) mehrere Sicherungsmaßnahmen erlassen, um das Vermögen der FPM Solar beta GmbH & Co. KG zu schützen und eine geordnete Verfahrensabwicklung sicherzustellen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient der Vermeidung nachteiliger Veränderungen an der Insolvenzmasse.
- Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Den Schuldnern der Antragstellerin wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Ermächtigung des Insolvenzverwalters: Dr. Kaufmann wurde befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Damit wird die Kontrolle über die finanziellen Ressourcen der Antragstellerin gesichert.
Ziele der Anordnung
Die gerichtlichen Maßnahmen dienen dazu, die Insolvenzmasse zu erhalten und die Gläubigerinteressen zu wahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zudem prüfen, ob die vorhandenen Vermögenswerte ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung der Geschäftstätigkeit oder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens möglich ist.
Einsicht in den Beschluss
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wilhelmshaven bereit. Beteiligte und Gläubiger können dort weitere Informationen erhalten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Antragstellerin sowie Gläubiger binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wilhelmshaven einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Detaillierte Hinweise zur Einreichung und den Fristbeginn sind im Beschluss enthalten.
Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO sind auf der Website des Amtsgerichts Wilhelmshaven verfügbar. Auf Wunsch kann die Datenschutzerklärung in Papierform angefordert werden.
Ausblick
Die angeordneten Maßnahmen markieren einen zentralen Schritt im Insolvenzantragsverfahren der FPM Solar beta GmbH & Co. KG. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage der Gesellschaft prüfen und eine Empfehlung für die weiteren Verfahrensschritte aussprechen. Gläubiger und Beteiligte werden aufgefordert, die gerichtlichen Anordnungen zu beachten und eng mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten.