Aktenzeichen: 43 IN 770/24
Das Amtsgericht Bielefeld hat im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens am 09. Dezember 2024 um 11:52 Uhr Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Misir GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Fabrikstraße 24, 33659 Bielefeld, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 41714 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Tufan Misir vertreten.
Unternehmensprofil
Die Misir GmbH ist spezialisiert auf die Herstellung von Verpackungen sowie auf damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Beschluss des Amtsgerichts
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurden folgende Maßnahmen gemäß den §§ 21, 22 InsO angeordnet:
- Vorläufiger Insolvenzverwalter: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Steffen Rudel-Heimann, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld, bestellt. Herr Rudel-Heimann ist unter der angegebenen Adresse erreichbar.
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner sind untersagt und dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter geleistet werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bedeutung des Beschlusses
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird der Grundstein für die geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens gelegt. Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft die Vermögenslage der Misir GmbH, um festzustellen, ob die Kosten des Verfahrens gedeckt werden können und welche Aussichten für eine mögliche Fortführung des Unternehmens bestehen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld, einzureichen.
Amtsgericht Bielefeld, 09. Dezember 2024