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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die green4net GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 90 IN 108/24

Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der green4net GmbH, mit Sitz im Ölmühlweg 12, 61462 Königstein im Taunus, am 02. Dezember 2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein unter HRB 11267, wird von Geschäftsführer Peter Pobuda vertreten.

Anordnung vorläufiger Maßnahmen

Zur Sicherung der Insolvenzmasse hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, bestellt.
    Kontakt:

    • Telefon: 069/2193150
    • Fax: 069/21931599
  3. Leistungsverbot an die Schuldnerin:
    Die Schuldner der green4net GmbH werden aufgefordert, Zahlungen und Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Vermögenswerte der green4net GmbH zu sichern und zu verwalten. Dabei wird geprüft, ob die wirtschaftliche Lage der Antragstellerin eine Fortführung des Geschäftsbetriebs ermöglicht oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Zusätzlich sorgt er dafür, dass keine Vermögensverfügungen ohne seine Zustimmung vorgenommen werden.

Einsichtnahme und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss, einschließlich weiterer Details, kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Königstein im Taunus eingesehen werden. Betroffene Parteien haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Bekanntmachung sofortige Beschwerde einzulegen. Beschwerden sind schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Königstein im Taunus einzureichen.


Amtsgericht Königstein/Ts. – Insolvenzgericht – 02.12.2024

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