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BaFin warnt erneut vor QuantumAI-Angeboten

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut vor Angeboten der Plattform QuantumAI gewarnt. Diese operiert unter der URL quantumtrade-app.live und bietet unerlaubterweise Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Unvollständige Firmeninformationen

QuantumAI gibt sich ohne jegliche Rechtsform oder Geschäftsadresse und verzichtet auf ein Impressum, was es schwierig macht, die Identität des Betreibers festzustellen. Die Bedingungen auf der Website unterliegen den Gesetzen von Hongkong, was die Durchsetzung von Rechtsansprüchen erschwert.

Wiederholte Warnungen

Bereits am 9. August 2022 hatte die BaFin vor QuantumAI gewarnt. Die Plattform ist weiterhin aktiv und verwendet dieselben zweifelhaften Methoden.

Genehmigungspflicht

In Deutschland ist eine Genehmigung der BaFin erforderlich, um Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Betreiber wie QuantumAI, die ohne diese Erlaubnis agieren, handeln illegal.

Grundlage der Warnung

Die aktuelle Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), mit dem Ziel den Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen.

Ratschläge an Verbraucher

Die BaFin empfiehlt dringend, von Angeboten über QuantumAI und die zugehörige Domain Abstand zu nehmen und vor einer Investition zu prüfen, ob ein Unternehmen bei der BaFin registriert ist und die erforderliche Zulassung besitzt. Bei Unsicherheit wird zu professioneller Beratung geraten oder direkt Kontakt mit der BaFin aufzunehmen.

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