Aktenzeichen: 60 IN 47/24
Amtsgericht Osnabrück, 20. November 2024
Das Amtsgericht Osnabrück hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Transportdienstleistungen Tiefenthaler GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Otto-Lilienthal-Straße 13, 49134 Wallenhorst, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Tiefenthaler Beteiligungs-GmbH, vertreten, deren Geschäftsführer Justin Tiefenthaler ist.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Mit dem Beschluss vom 20. November 2024 um 09:35 Uhr wurde die Kontrolle über die Vermögenswerte der Gesellschaft eingeschränkt, um mögliche nachteilige Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern.
Verfügungsbeschränkung: Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgen.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin: Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niedersachsenstraße 11A, 49074 Osnabrück, bestellt. Sie ist unter der Telefonnummer 0541/3574470 oder per Fax unter 0541/35744711 erreichbar.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und zu sichern. Gläubiger und Schuldner des Unternehmens wurden angewiesen, sämtliche Zahlungen oder Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Einsichtnahme und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück eingesehen werden. Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung der Entscheidung eine sofortige Beschwerde einzulegen.
Die Beschwerde ist schriftlich bei folgender Adresse einzureichen:
Amtsgericht Osnabrück
Kollegienwall 29/31
49074 Osnabrück
Alternativ kann sie zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei die Einhaltung der Frist entscheidend ist. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und sollte begründet werden, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
Bedeutung des Beschlusses
Die angeordneten Maßnahmen dienen der Sicherung des Vermögens der Transportdienstleistungen Tiefenthaler GmbH & Co. KG und der Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hängt von der weiteren Prüfung der Vermögenssituation und der Verfahrenskosten ab.
Die Entwicklungen in diesem Verfahren werden maßgeblich beeinflussen, ob das Unternehmen restrukturiert werden kann oder eine geordnete Abwicklung erfolgt. Gläubiger und Geschäftspartner sind angehalten, alle weiteren Schritte mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin abzustimmen.