Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 611 IN 87/24
Am 21. November 2024 um 10:50 Uhr hat das Amtsgericht Duisburg im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CCP Holding GmbH einschneidende Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28482 und ansässig in der Solinger Straße 19, 45481 Mülheim an der Ruhr, wird von ihrem Geschäftsführer, Herrn Christian Damke aus Brühl, vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Herr Nikolaos Antoniadis, mit Kanzleisitz in der Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit der Bestellung übernimmt er die Verwaltung und Sicherung des Vermögens der CCP Holding GmbH, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und den Fortbestand des Verfahrens zu gewährleisten.
Begrenzung der Verfügungsmacht
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO ist die CCP Holding GmbH ab sofort in ihren Verfügungsbefugnissen stark eingeschränkt. Jegliche Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin, sei es durch Verkauf, Zahlung oder sonstige Maßnahmen, dürfen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Maßnahme dient der Kontrolle und Sicherung der Vermögensmasse.
Weisungen an Drittschuldner
Den Schuldnern der CCP Holding GmbH, sogenannten Drittschuldnern, wurde ausdrücklich untersagt, Zahlungen oder andere Leistungen direkt an die Schuldnerin zu erbringen. Stattdessen sind sie angewiesen, ausschließlich unter Berücksichtigung der Anordnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu handeln. Nikolaos Antoniadis ist zudem ermächtigt, bestehende Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Ziele und nächste Schritte
Die vorläufige Insolvenzverwaltung verfolgt das Ziel, die wirtschaftliche Situation der CCP Holding GmbH genau zu prüfen und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung vorzubereiten. Die getroffenen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Gläubiger bestmöglich geschützt werden und keine weiteren unautorisierten Verfügungen erfolgen.
Die nächsten Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen gerettet werden kann oder ob eine reguläre Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderlich wird. Für die Gläubiger bleibt die Frage, welche Insolvenzmasse zur Verfügung steht und wie die Forderungen befriedigt werden können.