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Insolvenzverfahren gegen Thought Leader Systems Management GmbH: Vorläufige Verwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 1203/24 T-33
Amtsgericht Frankfurt am Main, 19. November 2024

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Thought Leader Systems Management GmbH, mit Sitz in der Große Bleiche 15, 55116 Mainz, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main eine vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihre Geschäftsführer Britta Schlömer und Dr. Tobias Schlömer vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter der Nummer HRB 133112 eingetragen.

Anordnung der vorläufigen Verwaltung

Die am 19. November 2024 um 15:10 Uhr getroffene Entscheidung dient der Sicherung der Vermögenswerte der Antragsgegnerin bis zur endgültigen Klärung des Insolvenzantrags. Verfügungen der Thought Leader Systems Management GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Anna-Maria Delotto bestellt, deren Kanzlei unter folgender Adresse erreichbar ist:

Bendel Insolvenzverwaltung
Bockenheimer Landstraße 17-19
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 069/ 17 32 02 13 0
Fax: 069/ 17 32 02 13 9
Internet: www.bendel-insolvenz.de
Auswirkungen für Gläubiger und Schuldner

Gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 InsO wurden alle Schuldner der Antragsgegnerin angewiesen, Zahlungen oder sonstige Leistungen nur noch unter Beachtung der Beschlüsse zu erbringen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass weitere Vermögenswerte verloren gehen oder unkontrolliert verwendet werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss können die Antragsgegnerin sowie Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Wird die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung vorgenommen, beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung zu laufen.

Die Beschwerde ist schriftlich bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Frankfurt am Main
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten sowie die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung wird empfohlen, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

Bedeutung der vorläufigen Verwaltung

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird die finanzielle und organisatorische Kontrolle über die Thought Leader Systems Management GmbH gesichert. Die vorläufige Verwalterin ist verantwortlich für die Überwachung der Geschäftstätigkeiten und die Sicherung von Vermögenswerten, um die Interessen der Gläubiger zu schützen. Die nächsten Schritte im Verfahren werden darüber entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder andere Lösungen gefunden werden können.

Diese Entwicklung markiert einen wichtigen Wendepunkt für das Unternehmen und seine Geschäftspartner. Die weitere Prüfung wird zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.

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