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Vorläufige Insolvenzverwaltung für SMP Special Multi Packaging GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 165 IN 141/24

Das Amtsgericht Essen hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der SMP Special Multi Packaging GmbH am 15. November 2024 um 12:41 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Details des Beschlusses

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Wölte, mit Kanzleisitz in Blittersdorfweg 5, 45307 Essen, bestellt.

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die SMP Special Multi Packaging GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Roland Schneider, darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Diese Einschränkung dient der Sicherung der Insolvenzmasse.

Anweisungen an Drittschuldner:
Es ist untersagt, Zahlungen direkt an die SMP Special Multi Packaging GmbH zu leisten.
Alle Forderungen und eingehenden Gelder sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Hintergrund zur Schuldnerin

Die SMP Special Multi Packaging GmbH, mit Sitz in der Nünningstraße 1, 45141 Essen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 19144 eingetragen. Das Unternehmen ist auf die Herstellung und den Vertrieb von Karton-, Papier- und Kunststoffverpackungen für die Industrie spezialisiert. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll eine transparente Prüfung der wirtschaftlichen Situation ermöglichen und die Grundlage für eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens schaffen.

Fazit

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt, um die Vermögenslage der SMP Special Multi Packaging GmbH zu stabilisieren und die Interessen der Gläubiger zu sichern. Rechtsanwalt Michael Wölte wird die Vermögenswerte des Unternehmens verwalten und eine ordnungsgemäße Abwicklung sicherstellen. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. Gläubiger und Drittschuldner werden aufgefordert, die gerichtlichen Anweisungen zu beachten und sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.

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