Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für ELT-Plan Engineering Consulting GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 274 IN 166/24 a

Das Amtsgericht Braunschweig hat am 13. November 2024 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ELT-Plan Engineering Consulting GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Ingenieurbüro aus Braunschweig, spezialisiert auf technische Planung und Beratung im Bauwesen, steht damit unter gerichtlicher Aufsicht. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Claas Curland, darf fortan keine Verfügungen über ihr Vermögen ohne Zustimmung des gerichtlich bestellten Insolvenzverwalters treffen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henning Kölsch bestellt, ein erfahrener Experte auf dem Gebiet des Insolvenzrechts, der mit der Überwachung und Sicherung der Vermögenswerte der ELT-Plan GmbH betraut wurde. Die Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters lauten: Steintorwall 17, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/6950997-0. Herr Kölsch wird nun prüfen, ob die finanziellen Mittel der Gesellschaft ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Hinweise für Gläubiger und Geschäftspartner

Die Geschäftspartner und Gläubiger der ELT-Plan Engineering Consulting GmbH werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung zu leisten. Alle Forderungen und Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen sind nun ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abzuwickeln. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubiger und soll eine geordnete Verteilung der Vermögenswerte sicherstellen.
Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Sowohl die ELT-Plan GmbH als auch ihre Gläubiger haben das Recht, eine Beschwerde einzulegen, insbesondere wenn Zweifel an der internationalen Zuständigkeit bestehen.

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Braunschweig einsehbar, und auf der Website des Amtsgerichts Braunschweig finden sich Hinweise zum Datenschutz und den Rechten der Beteiligten.

Diese gerichtliche Anordnung markiert den Beginn eines entscheidenden Prozesses für die ELT-Plan GmbH und ihre Gläubiger. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage des Unternehmens eingehend prüfen und in den kommenden Wochen klären, ob eine Restrukturierung oder eine geordnete Abwicklung der Gesellschaft im Interesse aller Beteiligten möglich ist.

Amtsgericht Braunschweig, 13.11.2024

Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Künstliche Intelligenz verbessert Herzinfarktdiagnose: Ein Durchbruch für die Notfallmedizin

Next Post

Interview mit Rechtsanwalt Reime zur rechtlichen Bewertung von Gold-Investments und Tradingstrategien