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BaFin warnt vor nicht autorisierter Website der „Prestige Finance AG“

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine öffentliche Warnung bezüglich der Internetpräsenz prestigefinanceag.com ausgesprochen, die unrechtmäßig der Prestige Finance AG zugeschrieben wird. Diese Website bietet den Abschluss von Festgeldverträgen sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, ohne über die dafür notwendige Lizenz der BaFin zu verfügen.

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Unternehmen, die Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen möchten, über eine entsprechende Erlaubnis der BaFin verfügen müssen. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Verbraucher und der Sicherheit des Finanzmarktes. Die Prestige Finance AG, wie sie auf der besagten Website auftritt, besitzt jedoch keine solche Zulassung und ist demnach nicht berechtigt, derartige Dienstleistungen in Deutschland anzubieten. Die BaFin weist darauf hin, dass derartige unautorisierte Aktivitäten ein hohes Risiko für Investoren darstellen können.

Zur Überprüfung, ob ein Anbieter über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, können Interessierte die Unternehmensdatenbank der BaFin konsultieren. Dieses Instrumentarium soll Verbraucher dabei unterstützen, sich vor nicht lizenzierten Anbietern zu schützen und nur mit regulierten und zugelassenen Unternehmen Geschäfte zu machen.

Diese Mitteilung erfolgt gemäß der gesetzlichen Vorschriften des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), um potenzielle Kunden vor den Gefahren zu warnen, die von unregulierten Angeboten ausgehen können. Die BaFin bleibt weiterhin entschlossen, den Verbraucherschutz zu stärken und die Integrität des deutschen Finanzmarktes zu wahren.

 

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