Aktenzeichen: 36b IN 7367/24
Berlin: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 12. November 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Berlin Cures GmbH, ansässig in der Knesebeckstraße 59-61, angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Dr. Oliver Dorian von Stein, sah sich aufgrund wirtschaftlicher Herausforderungen zu diesem Schritt gezwungen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt nun die Überwachung und Sicherung der Vermögenswerte der Berlin Cures GmbH, um die Gläubigerinteressen zu wahren und den Zustand des Unternehmensvermögens zu erfassen. Alle Verfügungen der Berlin Cures GmbH über ihre Vermögensgegenstände dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Sicherungsmaßnahmen und Handlungsermächtigungen
Zur Vermeidung von Vermögensverlusten hat das Gericht zudem alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Berlin Cures GmbH bis auf Weiteres untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, sämtliche Bankkonten und Forderungen des Unternehmens zu verwalten, Gelder einzuziehen und treuhänderisch auf einem Sonderkonto zu sichern. Drittschuldner der Berlin Cures GmbH wurden angewiesen, ausstehende Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Der Verwalter ist zudem berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einblick in alle geschäftsrelevanten Unterlagen zu nehmen und alle Auskünfte von der Geschäftsführung zu den finanziellen Verhältnissen des Unternehmens einzuholen.
Rechtsmittel und Einsicht
Die Anordnung des Gerichts kann von der Berlin Cures GmbH und ihren Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden. Die vollständige Entscheidung liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg zur Einsicht bereit.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 12.11.2024