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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Intercontent GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Intercontent GmbH, mit Sitz in der Uhlandstraße 171/172, 10719 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 21. Oktober 2024 einen entscheidenden Beschluss gefasst. Unter dem Aktenzeichen 36i IN 6996/24 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.

Die Intercontent GmbH wird durch die Geschäftsführer Mirko Jurschik und Alexander Tavdidischwili vertreten. Ab sofort sind alle Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller, zulässig. Dies betrifft auch alle Forderungen und Zahlungen, die ausschließlich über den Insolvenzverwalter abgewickelt werden dürfen.
Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller, der in der Berliner Straße 117, 10713 Berlin ansässig ist, hat die Verantwortung übernommen, das Vermögen der Intercontent GmbH zu überwachen und zu sichern. Er ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Darüber hinaus hat er die Aufgabe, die finanzielle Lage der GmbH zu prüfen und festzustellen, ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die gegen die Intercontent GmbH bereits eingeleitet wurden, sind bis auf Weiteres eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände.
Einsicht in Geschäftsdokumente und weitere Pflichten der Schuldnerin

Die Intercontent GmbH ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassende Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren. Der Verwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten und notwendige Nachforschungen anzustellen. Ziel ist es, alle erforderlichen Informationen zur Sicherung der Insolvenzmasse zu sammeln und die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft genau aufzuklären.

Dieser Beschluss stellt einen wichtigen Schritt dar, um die finanzielle Situation der Intercontent GmbH zu bewerten und Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte im Interesse der Gläubiger einzuleiten.

Amtsgericht Charlottenburg, 21. Oktober 2024

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