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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Industriemontagen Kurpfalz GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland gegen die Industriemontagen Kurpfalz GmbH hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein am 16. Oktober 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Unter dem Aktenzeichen 3 a IN 75/23 Lu wurde der Beschluss gefasst, um die Vermögenswerte des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine umfassende Klärung der Vermögenslage herbeizuführen.
Anordnung und Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Hirsch der Kanzlei Bohlander & Heuft aus Mannheim ernannt. Von nun an sind sämtliche Verfügungen der Industriemontagen Kurpfalz GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Herr Hirsch wird ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie Sonderkonten zur Verwaltung dieser Mittel zu eröffnen. Drittschuldner sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Zur Sicherstellung der Vermögenswerte ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Geschäftsführer der Industriemontagen Kurpfalz GmbH, Frau Melanie Bürküp und Herr Dr. Nikolaus Sischka, sind verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Einsicht in die Geschäftsbücher und -papiere zu gewähren und alle notwendigen Auskünfte zu erteilen. Falls dies nicht beachtet wird, kann das Gericht Zwangsmaßnahmen ergreifen, um die geforderte Zusammenarbeit sicherzustellen.
Einschränkungen und Verfügungsverbote

Das Gericht hat Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin untersagt, mit Ausnahme unbeweglicher Vermögensgegenstände. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt, um den geordneten Ablauf des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.
Hinweise und Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können sowohl die Antragsgegnerin als auch Gläubiger des Unternehmens Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Beschwerden können schriftlich oder zu Protokoll des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein sowie elektronisch mit qualifizierter Signatur eingereicht werden.

Der vollständige Beschluss und weitere Verfahrensinformationen sind beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein einzusehen.

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