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Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ANVERTEX Products GmbH

ColiN00B (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 33 IN 41/24

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ANVERTEX Products GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter der Nummer HRB 12959, am 07.10.2024 um 11:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Langmaar 12, 41238 Mönchengladbach und wird durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Verweyen gesetzlich vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis mit Kanzleisitz in der Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf, bestellt. Ab sofort dürfen Verfügungen der ANVERTEX Products GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der ANVERTEX Products GmbH, also sämtlichen Drittschuldnern, ist es untersagt, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden daher angewiesen, ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Des Weiteren wurden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die ANVERTEX Products GmbH einschließlich Arrestvollziehungen und einstweilige Verfügungen bis auf Weiteres untersagt, sofern diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits laufende Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, mit Ausnahme von Maßnahmen, die auf die Abnahme der Vermögensauskunft abzielen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Amtsgericht Mönchengladbach, den 07.10.2024

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