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Insolvenzantrag für AIC Service und Callcenter GmbH – Gericht leitet vorläufige Verwaltung ein

Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 280/24

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der AIC Service und Callcenter GmbH, ansässig in der Gottfried-Hagen-Straße 36, 51105 Köln, hat das Amtsgericht Köln am 25. September 2024 um 17:49 Uhr weitreichende Maßnahmen ergriffen. Die Gesellschaft, die auf den Betrieb von Callcentern sowie die Erbringung vielfältiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesem Geschäftsfeld spezialisiert ist, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Die AIC Service und Callcenter GmbH, die von ihrem Geschäftsführer Herrn Andreas-Uwe Diederich geleitet wird, sieht sich mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Wilbert bestellt, dessen Kanzlei sich am Kennedyplatz 2, 50679 Köln, befindet.

Mit dieser Anordnung verliert die AIC Service und Callcenter GmbH die eigenständige Verfügungsmacht über ihr Vermögen. Zukünftige finanzielle Verfügungen dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Gleichzeitig wurden alle Schuldner der Gesellschaft angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die AIC Service und Callcenter GmbH zu leisten. Stattdessen ist es allein dem vorläufigen Insolvenzverwalter gestattet, Bankguthaben einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.

Diese Schritte markieren den Beginn eines umfassenden Prozesses zur Prüfung der finanziellen Lage der Gesellschaft. Wie es für die Zukunft der AIC Service und Callcenter GmbH weitergeht, bleibt abzuwarten.

Amtsgericht Köln, 25.09.2024

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