Der Handelsverband hat eine umfassende, zwölfseitige Beschwerde gegen den chinesischen Online-Marktplatz Temu bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingereicht. Laut Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, wurden „unzählige Verstöße“ dokumentiert, die auf unlautere Geschäftspraktiken hinweisen. Diese Verstöße betreffen mehrere Bestimmungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Gewerkschaft GPA unterstützt diese Beschwerde.
Zu den Hauptvorwürfen gehören irreführende Angaben zur zeitlich begrenzten Verfügbarkeit von Waren, falsche Preisreduktionen und irreführende Aussagen über eine angebliche Warenknappheit. Zudem kritisiert der Handelsverband die „willkürliche“ Angabe von unverbindlichen Preisempfehlungen (UVPs), die deutlich über den tatsächlichen Verkaufspreisen liegen sollen, um einen Preisvorteil vorzutäuschen. Dies, so die Kritik, führe die Konsumenten in die Irre und verschaffe Temu einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber heimischen Händlern.
Die BWB hat die Beschwerde zur Prüfung entgegengenommen, sieht sich jedoch in Fällen des UWG aufgrund fehlender Ermittlungsmöglichkeiten eingeschränkt. Die Behörde kann bei Verstößen lediglich Abmahnschreiben versenden oder zivilgerichtlich auf Unterlassung klagen, hat jedoch keine umfassenden Ermittlungsbefugnisse wie in Kartellverfahren. Es wäre daher, so die BWB, „empfehlenswert, gesetzlich nachzuschärfen“, um stärkere Eingriffsmöglichkeiten und Sanktionsmöglichkeiten zu erhalten.
Besonders die Auswirkungen auf den österreichischen Markt sind laut dem Handelsverband erheblich: Täglich sollen allein in Österreich rund 30.000 Pakete von asiatischen Plattformen wie Temu eintreffen, die sich nicht an die geltenden Spielregeln halten. Diese Praktiken schädigten, so Will, nachhaltig den heimischen Wirtschaftsstandort und verursachten massive wirtschaftliche Schäden.
Die Gewerkschaft GPA steht hinter der Beschwerde und fordert ebenfalls Maßnahmen, um die Einhaltung der Wettbewerbsregeln sicherzustellen und faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten.