Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren bei Alpha Investor GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt

Insolvenzverfahren bei Alpha Investor GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt

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SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Leipzig hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Alpha Investor GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Schneider, erste Maßnahmen ergriffen. Unter dem Aktenzeichen 403 IN 1350/24 wurde am 24. Juli 2024 um 12:38 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Putze bestellt, der in der Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig, ansässig ist. Herr Putze wird die Aufgabe haben, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen der Alpha Investor GmbH im Interesse der Gläubiger zu sichern und zu erhalten.

Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem ist Herr Putze berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen, einschließlich Bankguthaben, auf ein Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben dabei unberührt.

Die Drittschuldner der Alpha Investor GmbH sind angewiesen, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, es sei denn, dieser stimmt den Zahlungen an die Schuldnerin zu. Weiterhin ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume der Alpha Investor GmbH zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern sowie von Banken, Finanzbehörden und anderen Institutionen einzuholen.

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurden alle gegen die Alpha Investor GmbH eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, vorläufig eingestellt. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.

Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die künftige Insolvenzmasse gesichert und die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin aufgeklärt werden.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig kann binnen zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, einzureichen.

Dieses Verfahren verdeutlicht die ernsten finanziellen Schwierigkeiten der Alpha Investor GmbH und die notwendigen Schritte, die unternommen werden, um eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

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